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unsere AGB
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AGB´s Handel
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Handel Allgemeine Geschäfts-und Lieferbedingungen der Firma mbSystems, Marcel Bürgermeister, Hollehochstr. 19, 39110 Magdeburg (Nachfolgend mbSystems genannt) 1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen mbSystems und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens mbSystems nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich mbSystems anzuzeigen.
2. Zahlungsbedingungen und Preise Alle Rechnungen mbSystems sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Firma. Im Verzugsfalle ist mbSystems berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist mbSystems berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Alle Preise verstehen sich inclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. mbSystems ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
3. Lieferung und Versand Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von mbSystems genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die mbSystems eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl mbSystems diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird mbSystems an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von mbSystems nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er mbSystems nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn mbSystems nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird mbSystems die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen mbSystems liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich mbSystems zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht mbSystems aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager mbSystems verlässt.
4. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen mbSystems aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum mbSystems. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt mbSystems stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und mbSystems auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an mbSystems abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde mbSystems unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt mbSystems unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und mbSystems dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde mbSystems bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, mbSystems alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
5. Haftungsbeschränkung mbSystems haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet mbSystems nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme mbSystems aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
6. Gewährleistung für Hardware mbSystems gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. mbSystems und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und/oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Firma unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung mbSystems Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Firma ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erhebliche Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. mbSystems kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen mbSystems zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Kunde mbSystems wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel mbSystems nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme mbSystems grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen mbSystems entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertrags-gegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.
7. Gewährleistung für Software Der Kunde wird Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. mbSystems gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Firma ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erhebliche Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. mbSystems kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen mbSystems zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
Hat der Kunde mbSystems wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel mbSystems nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme mbSystems grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihr entstandenen Aufwand zu ersetzen. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial/Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und/oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und/oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.
8. Vertraulichkeit mbSystems und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
9. Beweisklausel Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei mbSystems gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
10. Schutzrechte Ohne ausdrückliche Genehmigung mbSystems ist es dem Käufer nicht gestattet, die von mbSystems erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der Käufer sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht, zu beachten.
11. Export Der Käufer erkennt an, dass der Weiterverkauf jeglicher aus den USA importierten Produkte den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt, die die Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Hardware, Software, technischen Datenträgern und unmittelbaren Produkten von technischen Datenträgern einschließlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Produkte stehen, beschränken. Der Käufer ist damit einverstanden, dass er weder direkt noch indirekt aus den USA importierte Produkte, Informationen oder Dokumentationen, die damit im Zusammenhang stehen, in irgendwelche Länder bzw. an irgendwelche Endabnehmer exportiert oder weiterexportiert, ohne vorher die hierfür erforderliche Zustimmung von der hierfür zuständigen Behörde eingeholt zu haben. Erforderlich ist die Zustimmung des amerikanischen “Department of Commerce", Abteilung für die Verwaltung von Exportangelegenheiten, oder einer vergleichbaren Stelle. Dasselbe gilt für alle Verwendungen seitens des Endabnehmers, die durch US-Bestimmungen beschränkt sind. Diese Bestimmungen beziehen sich insbesondere auf Länder, für die Beschränkungen gelten: Kuba, Haiti, Restjugoslawien (Serbien und Montenegro), Iran, Irak, Nordkorea, Syrien und Vietnam; Endabnehmer, für die Beschränkungen gelten: alle Endabnehmer, von denen der Käufer weiß oder die begründete Vermutung hat, dass die Produkte, die aus den USA importiert wurden, für den Entwurf, die Entwicklung oder die Produktion von Raketen bzw. in der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder bei chemischen und biologischen Waffen verwendet werden; Endverbrauch, für den Beschränkungen gelten: jeglicher Gebrauch von Produkten, die im Zusammenhang mit dem Entwurf, der Entwicklung oder der Produktion von Raketen bzw. der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder der Waffentechnik oder für chemische und biologische Waffen aus den USA importiert wurden.
12. Sonstiges Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit mbSystems nur mit schriftlicher Einwilligung mbSystems abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von mbSystems (Magdeburg) in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. |
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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 27 Dezember 2005 )
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AGB´s Hosting
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Hosting Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von mbSystems, Marcel Bürgermeister, Hollehochstr. 19, 39110 Magdeburg für Hostingkunden § 1 Geltung
1. Für die Dienste von mbSystems, Marcel Bürgermeister (nachfolgend Anbieter, Provider oder Betreiber genannt) gegenüber seinen Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform. Die Änderung der Schriftform bedarf ihrerseits der Schriftform. 2. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht bis zu dem Zeitpunkt des angekündigten Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderung schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde fristgemäß, endet der Vertrag unter Rückzahlung zuviel geleisteter Beträge zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB. Dies gilt nicht bei ausschließlich für den Kunden positiven Änderungen oder dann, wenn die AGB nicht für bestehende Verträge geändert werden. § 2 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag über die Nutzung von Diensten und Angeboten des Anbieters kommt durch die Annahme des schriftlichen Vertrages durch den Anbieter zu Stande. Wurde eine Bestellung mittels Echtzeitbestellsystem über das Kundenmenü vorgenommen, kommt die Bestellung durch das Absenden der mittels Passwort autorisierten Bestellung oder Zusendung der Bestellbestätigung an den Anbieter zu Stande. Der Anbieter ist zudem berechtigt, Verträge und Aufträge in Einzelfällen auch telefonisch zu akzeptieren. Jeder geschlossene Vertrag ist ein Jahresvertrag, es sei denn, im Einzelfall wurde etwas anderes gem. der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung vereinbart. § 3 Inhalt des Vertrages
1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag oder aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung (mit Preisliste) des Anbieters. Diese steht auf den Webseiten des Anbieters zum Abruf bereit und sind in ihrer jeweiligen Form Vertragsbestandteil. 2. Der Anbieter wird nach Vertragsabschluß die Beantragung des gewünschten Domainnamens beim zuständigen Registrar veranlassen. Der Anbieter kann nicht garantieren, dass der gewünschte Domainnamen dem Kunden vom Registrar tatsächlich zugeteilt wird. Die Angabe, ob ein Domainname noch frei ist, erfolgt daher ausdrücklich unverbindlich und ohne Gewähr. Ein Domainname ist erst dann sicher an den Kunden vergeben, wenn die Domain im Auftrag des Anbieters vom Registrar für den Kunden registriert worden ist und die entsprechenden Einträge in der Registrar - Datenbank aufgeführt werden. Ist ein beantragter Domainname bis zur Weiterleitung der Beantragung an den Registrar bereits vergeben, kann der Kunde einen anderen Domainnamen wählen oder vom Vertrag zurück treten. Eine spätere Änderung des Domainnamens nach Registrierung bei dem Registrar ist ausgeschlossen. Der Kunde wird durch den Provider als Admin-C und Domaininhaber eingetragen. Durch die Registrierung einer Domain wird der Kunde nicht Eigentümer sondern erhält nur ein Nutzungsrecht, solange die Domain auf ihn als Eigner (Admin-C) registriert ist. Ergänzend gelten die jeweils für den zu registrierenden Domainnamen maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien, z.B. bei DE-Domains die RICHTLINIEN ZUR VERGABE VON DEUTSCHEN INTERNET-DOMAINS des DeNic e.G. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Für TopLevel Domains mit der Endung ".de" gelten ausdrücklich die DENIC Registrierungsbedingungen und -richtlinien. Diese sind fester Vertragsbestandteil und für die Registrierung und den Betrieb der Domain maßgebend. Für die Registrierung von Domainnamen mit anderen Endungen gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle, die der Provider dem Kunden auf Wunsch zusendet und zudem im Internet bei der jeweiligen Vergabestelle abgerufen werden können. 3. Aus technischen Gründen wird beim Admin-C Eintrag der Domainnamen mit der Endung .com, .net, .org und .info eine Emailadresse des Anbieters eingetragen. Die Rechte des Kunden werden dadurch jedoch nicht beeinträchtigt. Der Kunde stimmt dieser Verfahrensweise ausdrücklich zu. 4. Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese Änderung handelsüblich ist, notwendig erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder der Anbieter hierzu durch Änderung der Gesetzeslage oder durch die Rechtsprechung verpflichtet ist. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen, die der Anbieter erbringt, können jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Für den Kunden ergeben sich aus solchen freiwilligen unentgeltlichen Diensten und Leistungen keinerlei Ansprüche. Der Kunde sichert dem Anbieter zudem ein jährliches Preisanpassungsrecht in Höhe von maximal 5% zu. Der Anbieter wird dieses Preisanpassungsrecht nur in Anspruch nehmen, wenn dies zur Kompensation gestiegener Kosten erforderlich sein sollte. 5. Der Anbieter hat das Recht, die Maximalgröße der zu versendenden Emails auf einen angemessenen Wert (derzeit 20 MB pro Email) zu beschränken. 6. Der Anbieter hat das Recht, auf den Emailaccounts des Kunden gespeicherte Emails sofort nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu löschen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, die Emails vor Beendigung des Vertragsverhältnisses von dem POP3 Server auf seine lokale Festplatte zu übertragen ("herunterladen", "abrufen", "empfangen"). 7. Der Anbieter hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen. Ein Minderungs- oder sonstiger Anspruch ergibt sich daraus für den Kunden nicht. 8. Die Rechnungsstellung erfolgt online. Die Zusendung der Rechnung per Post erfolgt nur nach gesonderter Anforderung des Kunden, wobei für jede zugesendete Einzelrechnung eine Gebühr gem. aktueller Preisliste in Rechnung gestellt wird. Der Kunde erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden. § 4 Pflichten des Kunden 1. Der Kunde ist verpflichtet, die als Domain zu registrierende Zeichenfolge auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, z.B. mit Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten, sowie mit den allgemeinen Gesetzen zu prüfen. Mit der Antragstellung versichert der Kunde, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für die Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger Rechtsvorschriften ergeben haben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider eine gültige Postanschrift - jedoch keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse - mitzuteilen und diese selbstständig über sein Kundenmenü oder durch Mitteilung per Post, Fax oder Email bei Bedarf zu aktualisieren. Der Provider hat diesbezüglich einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Kunden. Die Beweislast bezüglich der Absendung der Änderungsmitteilung liegt beim Kunden. 2. Der Kunde hat missbräuchliche Nutzungen und rechtswidrige Handlungen im Internet zu unterlassen und sicherzustellen, dass durch die eigene Präsenz (inkl. Scripte, Datenbanken, Programme, etc.) keine Präsenzen oder Angebote anderer Kunden beeinträchtigt werden und die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, auf dem Server des Providers Banner-Programme (Bannertausch, Ad-Server, usw.) oder sonstige lastintensive Anwendungen (Scripte) zu hinterlegen, anzubieten oder zu starten. Dies gilt auch, wenn die Inhalte auf einem anderen Server als dem des Anbieters abgelegt sind und nur mittels einer über den Anbieter registrierten Domain bzw. Subdomain erreichbar sind und/oder für die Wiedergabe und Veröffentlichung Dienste und/oder Leistungen des Anbieters mittelbar oder unmittelbar, direkt oder indirekt genutzt werden. 3. Für die Nutzung durch Dritte ist alleine der Kunde verantwortlich und in vollem Umfang haftbar. Bei einer missbräuchlichen Verwendung von durch Dritte genutzte Leistungen kann eine Sperre erfolgen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Nutzung durch Dritte in Einzelfällen zu untersagen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet oder untersagt, ergeben sich daraus keine Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche für den Kunden. Der Kunde kann den Vertrag jedoch gegen Rückerstattung zuviel gezahlter Gebühren binnen 7 Werktagen ab Aussprache der Untersagung fristlos kündigen. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste durch Dritte entstanden sind. Eine Überlassung von Login-, Zugriffs- und Verwaltungsdaten (Username, Passwort, etc.) ist ausdrücklich untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten, Auftrags- und Kundennummer, Passwörter usw. geheim zu halten und sicherzustellen, dass kein Unberechtigter Zugriff auf diese Daten erhält. 4. Der Kunde ist verpflichtet, dem Betreiber Störungen, Mängel und Schäden unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat dem Betreiber jene Kosten zu erstatten, die für die Behebung solcher Störungen, Mängel und Schäden entstehen, die der Kunde zu vertreten hat. 5. Der Anbieter ist berechtigt, fällige Rechnungsbeträge und fällige wiederkehrende Beträge vom Konto des Kunden einzuziehen. Der Kunde erteilt seine Zustimmung zum Bankeinzug mittels Lastschriftverfahren. Der Provider behält sich die Zustimmung zu anderen Zahlungsweisen ausdrücklich vor. Ist aufgrund eines Widderufes der Lastschriftermächtigung durch den Kunden oder aus sonstigen - durch den Kunden zu vertretenden - Gründen keine Teilnahme am Lastschriftverfahren möglich, fällt aufgrund es erhöhten Bearbeitungs- und Buchhaltungsaufwands eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR pro Rechnung an. Dies gilt auch für jeden Fall einer Rücklastschrift. Der Kunde hat für hinreichende Deckung des mitgeteilten Kontos zu sorgen und dem Betreiber eine Änderung seiner vertragswesentlichen persönlichen Daten (Name, Anschrift, Email-Adresse, Bankverbindung) unverzüglich mitzuteilen. Dem Kunde ist bekannt, dass die Angabe einer ausländischen Anschrift oder einer Postfach-Adresse nicht ausreichend ist und den Provider zu einer Sperre sämtlichen Leistung berechtigt. Wird eine Lastschrift des Anbieters von der Bank des Kunden zurück gegeben (Lastschriftrückgabe), der Abbuchung widersprochen oder gerät der Kunde in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, sämtliche vom Kunden genutzte Leistungen und Einrichtungen zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Entgelte zu zahlen und die Kosten der Wiederinbetriebnahme zu tragen. Zudem kann der Anbieter das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und bei Verträgen mit Mindestmietzeit Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 6. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die dem Anbieter und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung von Diensten des Anbieters oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt. Es ist dem Kunden insbesondere untersagt, Domainnamen oder Präsenzen mittels "Massenemails" (SPAM etc.) zu bewerben oder Massenemails (SPAM, etc.) über die Systeme/Servers des Providers zu versenden. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für die Folgen von Pflichtverletzungen des Kunden. Im Falle einer Pflichtverletzung des Kunden ist der Betreiber zur sofortigen Sperrung der entsprechenden Seiten und des Domainnamens sowie sämtlicher sonstigen Leistungen berechtigt. Jede Sperrungen und Wiederaktivierungen von Domains werden mit je 25,00 EUR berechnet (Sperr-/Entsperrgebühr). Nach einer erfolgten Sperre erfolgt eine Freischaltung frühestens nach Zahlung der Sperr-/Entsperrgebühr. Durch eine Sperre wird der Kunde nicht von seiner Leistungspflicht entbunden. Diese Rechte stehen dem Anbieter insbesondere dann zu, wenn er von Dritten auf Unterlassung und/oder Schadensersatz in Anspruch genommen wird und/oder durch eine Strafverfolgungsbehörde oder ein Gericht dazu aufgefordert wird. Für den Fall der Zuwiderhandlung des Kunden behält sich der Anbieter die fristlose Kündigung vor. Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche des Anbieters bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter durch Dritte wegen rechtswidriger Handlungen des Kunden - insbesondere im Bereich des Datenschutz-, Urheber- und Wettbewerbsrechts - in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, dem Anbieter von allen denkbaren Ansprüchen freizustellen und die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen Kosten zu tragen. § 5 Providerwechsel, Löschung 1. Bei allen über den Anbieter registrierten Domainnamen wird der Kunde als Eigner eingetragen und kann gemäß den Bestimmungen dieser AGB und den jeweiligen Bedingungen der Vergabestelle jederzeit zu einem anderen Provider wechseln, sofern dieser die entsprechende TopLevel-Domain (z.B. .de) anbietet bzw. den Providerwechsel nach den erforderlichen Gegebenheiten und technischen Anforderungen unterstützt. Das Vertragsverhältnis wird durch einen solchen Wechsel nicht berührt. Es ist somit in jedem Fall eine gesonderte Kündigung des geschlossenen Vertrages erforderlich. 2. Kündigungen der Domain und des abgeschlossenen Vertrages sind nur per Post oder Fax möglich. Dies gilt auch für Willenserklärungen bezüglich einer Domain (Löschung, KK, usw.). 3. Kann der Anbieter dem KK Antrag (Providerwechsel) des neuen Provider des Kunden nicht rechtzeitig statt geben, weil der Providerwechsel durch den neuen Provider oder den Kunden zu spät veranlasst wurde oder die für die Zustimmung notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind/waren, ist der Provider ausdrücklich dazu berechtigt, die gekündigte(n) Domain(s) zum Kündigungstermin bei der jeweiligen Vergabestelle löschen zu lassen (CLOSE). Der Kunde verliert damit da Nutzungsrecht an der/den gelöschten Domain(s). Der Kunde ist alleine dafür zuständig, die rechtzeitige Durchführung des Providerwechsels sicher zu stellen und erklärt sich mit dieser Vorgehensweise ausdrücklich einverstanden. Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche ergeben sich für den Kunden bei einer erfolgten Löschung seiner Domain(s) nicht, sofern dem Provider nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Zudem stellt er den Provider ausdrücklich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. 4. Der Anbieter behält sich vor, KK-Aufträgen erst statt zu geben, wenn sämtliche unbestrittenen offenen Forderungen des Kunden beglichen sind. Der Kunde hat die daraus entstehenden Folgekosten zu tragen. Schadensersatzansprüche des Kunden ergeben sich hierdurch nicht. Ergänzend gilt §5.3. § 6 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Gegen Forderungen des Anbieters steht dem Kunden die Befugnis zur Aufrechnung nur insoweit zu, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertrag mit dem Anbieter zu. § 7 Höhere Gewalt
1. Der Anbieter ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber (z.B. Leitungsprobleme bei der Level3 Communications GmbH), Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten. Der Kunde stellt den Anbieter diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche ergeben sich für den Kunden bei nicht durch den Anbieter zu verantwortenden Ausfällen nicht. 2. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe, es sei denn, ihm können Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Alle Ansprüche des Kunden sind auf den Auftragswert beschränkt, sofern gesetzlich zulässig. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Der Anbieter erstellt Sicherungskopien (Backup) nur für im Bereich des Anbieters liegende Datenverluste (Hardwareausfall, usw.). § 8 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung, Kündigung
1. Die Vertragsdauer ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Ist keine Mindestlaufzeit angegeben, beträgt diese 12 Monate. 2. Der abgeschlossene Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, sofern nicht etwas anderes aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Tarifs hervorgeht bzw. der Vertrag fristgerecht gekündigt wird. 3. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 4 Wochen zum Ende der jeweiligen (Mindest-) Laufzeit. 4. Im Falle einer unüblichen und/oder unsachgemäßer Nutzung durch den Kunden behält sich der Betreiber ein Sonderkündigungsrecht mit einer siebentägigen Kündigungsfrist vor. Dies gilt insbesondere im Falle einer Beeinträchtigung von anderen Kundenaccounts und/oder Systemen des Anbieters durch den Kunden. Zuviel bezahlte Beträge werden in diesem Fall zurück erstattet. Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche ergeben sich daraus für den Kunden nicht. 5. Wird der Provider mit der Durchführung eines Domainumzuges (Providerwechsel) beauftragt, so rechtfertigt die Ablehnung der Umkonnektierung durch an bisherigen Provider nicht den Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden. Vielmehr sind die vereinbarten Entgelte und Gebühren unabhängig davon zu entrichten, ob ein KK-Auftrag durchgeführt werden kann oder nicht, da dies Zustimmung oder Ablehnung nicht im Einfluß- und Verantwortungsbereich des Betreibers liegt. Entgelte und Gebühren sind grundsätzlich ab Beginn der Leistungserbringung (Freischaltung des Kundenmenüs, Start der Registrierung bzw. des KK-Antrages) zu erbringen. § 9 Datenschutz
1. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 3 Abs. 5 Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) darüber unterrichtet, dass der Anbieter seine Adressdaten in maschinenlesbarer Form erfasst und für sich aus dem Vertrag ergebende Aufgaben maschinell verarbeitet. Zudem werden Login- und Zugriffsdaten für Beweiszwecke gespeichert. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. 2. Soweit sich der Anbieter zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter bedient, ist er berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Leistungserbringung erforderlich ist. 3. Beide Vertragspartner stehen dafür ein, dass das jeweils mit der Vertragsabwicklung befasste Personal die einschlägigen Datenschutz- und sonstigen relevanten Rechtsbestimmungen kennt und beachtet. 4. Beide Vertragsparteien müssen Passworte geheim halten und diese unverzüglich ändern, sobald die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von dem Passwort erhalten haben. Der Kunde wird den Anbieter sofort unterrichten, wenn ein entsprechender Verdacht besteht. Gleiches gilt umgekehrt für den Anbieter, wenn er Änderungen an Passwörtern vornimmt, die für den Kunden und dessen Tätigkeiten von Bedeutung sind. Die Übermittlung der neuen Passwörter erfolgt gemäß Absprache zwischen den Vertragsparteien ausschließlich an dazu besonders autorisierte Personen des jeweiligen Vertragspartners. 5. Der Anbieter darf auf der Grundlage des TDDSG bzw. den jeweils geltenden bereichsspezifischen Datenschutzregelungen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses (d.h. für die Begründung und etwaige Änderungen des Vertragsverhältnisses einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung und der Bereitstellung von Standleitungen) notwendig ist (Bestandsdaten) (§ 5 TDDSG). Diese Befugnis gilt auch für einen von dem Betreiber beauftragten Dritten, der seinen Sitz auch im Ausland haben kann. 6. Die Bestandsdaten werden spätestens mit Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres gelöscht, sofern dem im Einzelfall nicht besondere Gründe entgegen stehen. Soweit Kunden gegen die Höhe der in der Rechnung gestellten Verbindungsentgelte Einwendungen erhoben haben, dürfen die Abrechnungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Ferner können Bestandsdaten bis zum Ablauf von zwei Jahren gespeichert bleiben, sofern Beschwerdebearbeitungen sowie sonstige Gründe einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses dies erfordern. Im übrigen darf die Löschung von Bestands- und Abrechnungsdaten unterbleiben, soweit dies gesetzliche Regelungen vorsehen oder die Verfolgung von Ansprüchen dies erfordert. 7. Der Anbieter erfasst die aktuelle "IP-Nummer" des Kunden bei Aufgabe der Bestellung und Nutzung des Kundenmenüs zusammen mit Datum, Uhrzeit und weiteren relevanten Daten. Diese werden vertraulich behandelt und nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen oder dergleichen verwendet. Sie dienen vielmehr ausschließlich dem Zweck, eine Bestellung oder Vorgänge im Kundenmenü bei Problemen, Unklarheiten usw. nachvollziehen zu können. Zudem behält sich der Anbieter das Recht vor, diese Daten auf Verlangen einer Staatsanwaltschaft oder eines ordentlichen Gerichts offen zu legen. § 10 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist Magdeburg, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund der Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - Magdeburg. Dem Anbieter bleibt es vorbehalten, Klagen gegen den Kunden an dessen allgemeinen oder sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu erheben. 2. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend. 4. Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und sein überwiegender Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Sofern der Kunde das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, versichert er mit Aufgabe der Bestellung, dass er zu dieser berechtigt ist.
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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 27 Dezember 2005 )
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AGB´s Webdesign
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Allgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen Webdesign mbSystems, Marcel Bürgermeister, Hollehochstr. 19, 39110 Magdeburg (im folgenden mbSystems genannt)§1 Geltungsbereich (1) Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Leistungen von mbSystems. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen von mbSystems gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB wird hiermit widersprochen. (2) mbSystems ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen, Preislisten usw. zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen, so werden diese wirksamer Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so kann mbSystems abweichend von §2(2) mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Kündigt mbSystems nicht, so wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt. (3) Diese AGB sowie alle Änderungen sind online im Internet auf den Seiten von mbSystems unter der URL http://mbsystems.de/ verfügbar. Die Mitteilung von Änderungen an dieser Stelle wird vom Kunden als hinreichende Bekanntgabe im Sinne von (2) anerkannt. §2 Angebote, Preise
(1) Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung von mbSystems zustande oder durch Ausführung der Dienstleistung. Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformerfordernisse. (2) Die Preise für Leistungen von mbSystems bestimmen sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten. Die Preislisten werden auf Anfrage bei mbSystems kostenlos zur Verfügung gestellt. mbSystems ist berechtigt die Preislisten jederzeit zu ändern und vom Vertragspartner den geänderten Preis zu fordern. Für Änderungen der Preislisten gelten §1(2) und §1(3) entsprechend. §3 Leistungsumfang (1) mbSystems ist jederzeit berechtigt, die Leistungsbeschaffenheit zu ändern. Die Beschaffenheit von Mustern sind nur verbindlich, wenn mbSystems sie schriftlich bestätigt. Für Änderungen der Leistungsbeschreibungen gelten §1(2) und §1(3) entsprechend. (2) mbSystems ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Daten (Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne) nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen oder dem Vertrag ergeben. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch mbSystems findet nicht statt, hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich. Datenträger jeder Art wie Papier, Disketten usw. werden Eigentum von mbSystems. (3) Notwendige Betriebsunterbrechungen für Wartung und Reparaturen werden frühestmöglich angekündigt. Störungen werden schnellstmöglich beseitigt. (4) Soweit mbSystems unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit - mit Vorankündigung - eingestellt, bzw. entgeltpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. §4 Kündigung
(1) Bei Auf- bzw. Verträgen ohne Mindestmiet- oder Vertragslaufzeit gilt für den Kunden und mbSystems eine Kündigungsfrist von vier Wochen jeweils zum Ende des Monats. Wird keine Kündigung ausgesprochen, so verlängert sich der Auf- bzw. Vertrag automatisch um einen Monat. (2) Bei Auf- bzw. Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Auf- bzw. Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Das Auf- bzw. Vertragsverhältnis verlängert sich um die vereinbarte Zahlungsfrist, wenn nicht einen Monat vor Ende der Laufzeit gekündigt wird. (3) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. (4) Bei zeitgleich begrenzten Verträgen ist eine Kündigung vor Zeitablauf nur aus wichtigem Grund möglich. Im Falle der Kündigung hat der Kunde den Schaden zu ersetzen , der durch getätigte Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Auftragsvolumen entstanden ist. §5 Leistungsfristen, Termine
(1) Sofern mbSystems die Nichteinhaltung der Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung von 0,5% der Rechnungssumme für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz von mbSystems beruht. (2) mbSystems übernimmt keine Haftung (z.B. Reisekosten) für Schadensersatzansprüche für Seminartermine, die aufgrund von Umständen ausfallen, die mbSystems nicht zu verschulden hat. §6 Abnahme, Gewährleistung
(1) mbSystems informiert den Kunden, sobald die Leistungen zur Verfügung stehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von mbSystems binnen 7 Kalendertagen nach Zurverfügungstellung bzw. Zugang einer entsprechenden Mitteilung zu prüfen und abzunehmen, soweit nicht Mängel vorliegen, welche die Leistung wesentlich beeinträchtigen und daher für den Kunden nutzlos machen. Die Abnahme ist schriftlich zu erklären, gegebenenfalls unter Bezeichnung der nicht wesentlichen Mängel. Erfolgt innerhalb der Frist keine Beanstandung, gilt die von mbSystems erbrachte Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als mangelfrei abgenommen. Auch die unbemängelte Inanspruchnahme einer einmaligen Leistung gilt als Abnahme. (2) Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme bzw. dem Verstreichen der in Abs. (1) genannten Frist. Im Falle einer nachweislich mangelhaften Leistung durch mbSystems, hat mbSystems nach einer entsprechenden Rüge, das Recht auf Nachbesserung. §7 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
(1) Die Zahlung erfolgt aufgrund Rechnungsstellung durch mbSystems. Die Rechnungsstellung über laufende Dienstleistungen erfolgt zu von mbSystems frei zu bestimmenden bzw. vertraglich vereinbarten Zeitpunkten für erbrachte oder zukünftige Leistungen, die mbSystems dem Kunden mitteilt (Abrechnungszeitraum). Die Rechnungsstellung über einmalige Leistungen, erfolgt nach Erbringen der Leistung durch mbSystems. Rechnungen sind mit Zugang beim Kunden ohne Abzug sofort fällig, falls nicht anders auf der Rechnung vermerkt. Als zugegangen gilt eine Rechnung am 2. Tag nach Absendung bei mbSystems, egal ob sie per Post, Telefax oder eMail versandt wird. (2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn mbSystems über den Betrag verfügen kann; im Falle von Schecks, sobald der Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist; im Fall von Lastschriftverfahren mit Gutschrift auf einem Konto von mbSystems. (3) Werden bei mbSystems Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist mbSystems berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen. (4) Bei vollständigem oder teilweisem Zahlungsverzug über mindestens 60 Tagen ist mbSystems berechtigt, Anschlüsse zu sperren, Daten aus Online-Angeboten zu entfernen, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Ebenso ist mbSystems berechtigt, ab dem 20 Tage des Zahlungsverzug des Kunden Zinsen von 3% des Rechnungsbetrages zu berechnen, es sei denn, dass mbSystems eine höhere Zinslast nachweist. Weitere Ansprüche bleiben unberührt. §8 Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Gegen Ansprüche von mbSystems kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus dem einzelnen Vertragsverhältnis zu. §9 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen von mbSystems sachgerecht zu nutzen. Soweit mbSystems eine Benutzerordnung für seine Dienstleistungen veröffentlicht, hat der Kunde diese zu beachten. Er hat mbSystems auch unverzüglich über Veränderungen der bei Vertragsschluss maßgeblichen Verhältnisse zu informieren, insbesondere über die Rechtsstellung seiner Person, die Gesellschaftsverhältnisse, die technischen Voraussetzungen im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen von mbSystems, aber auch, soweit sie die Preisgestaltung betreffen können. Im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge oder des §613a BGB auf Seiten des Kunden ist mbSystems berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. (2) Zugriffsmöglichkeiten zu den von mbSystems angebotenen Dienstleistungen dürfen nicht missbraucht werden, gesetzliche Vorschriften und behördliche Auflagen müssen erfüllt werden. Die Nutzung der Dienstleistungen von mbSystems durch andere als den Kunden (Dritte) oder die Gestattung dieser Nutzung ist nur zulässig, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wird. Eine fehlende vertragliche Vereinbarung entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung für die Inanspruchnahme durch Dritte. (3) Mängel sind mbSystems unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat mbSystems die Feststellung und die Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen und zu diesem Zweck Zugang zu seinen Räumen und Einrichtungen zu gewähren. Soweit Störungen, Schäden und Mängel im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, sind mbSystems alle Aufwendungen zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs- oder Schadensbeseitigung entstanden sind. (4) Verstößt der Kunde gegen die Pflichten oder Obliegenheiten nach Abs.(1) und (2) so ist mbSystems zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt. Im Falle des Verstoßes gegen Pflichten nach Abs. (3) ist mbSystems nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt. §10 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten alle mbSystems überlassenen Informationen als nicht vertraulich. (2) Der Kunde wird hiermit gem. §33 BDSG und §3 TDDSG belehrt, dass seine Daten im Rahmen dieses Vertrages gespeichert, verarbeitet und an Dritte weitergeleitet werden. Durch die Unterzeichnung des Vertrages willigt er in diesem Umfang und im Rahmen sonstiger nationaler und internationaler Vorschriften zum Datenschutz in die Datenverarbeitung und Weiterleitung durch mbSystems ein. (3) mbSystems steht dafür ein, dass alle Personen, die sich bei mbSystems oder seinen Dienstleistern mit den Daten in irgendeiner Form befassen, die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen kennen und beachten. (4) Der Kunde seinerseits ist verpflichtet, datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. Er darf sich über den Dienst oder aufgrund der Dienstleistungen von mbSystems keine für ihn nicht bestimmt Daten beschaffen oder verändern. (5) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der mbSystems-Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu beschaffen. (6) Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht. (7) Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes einen Usernamen und ein Passwort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzufangen, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. §11 Urheber- und Leistungsschutzrechte
(1) Der Kunde überträgt mbSystems alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte an den vom Kunden gelieferten Daten (Text, stehende und bewegte Bilder, Töne) (2) Soweit bei mbSystems oder von mbSystems beauftragten Dritten im Rahmen der Erstellung von Internetangeboten mit individuellem Design Urheber-, Leistungsschutz und /oder Verwertungsrechte entstehen, werden diese erst nach Ende des Vertrages auf den Kunden übertragen. (3) mbSystems haftet nicht dafür, dass die von dem Kunden oder Drittanbietern gelieferten Daten frei von Urheber- oder Leistungsschutzrechten sind. Wird mbSystems von dritter Seite wegen eines Verstoßes gegen Urheber- oder/und Leistungsschutzrechte in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet mbSystems von diesen Ansprüchen freizustellen. §12 Haftung von mbSystems
(1) Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches von mbSystems liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber der physikalischen Netzte, auch wenn sie bei Dritten eintreten, hat mbSystems auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen mbSystems, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. (2) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber mbSystems als auch gegenüber den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von mbSystems ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für schriftlich von mbSystems zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt. mbSystems haftet auch nicht für entgangenen Gewinn und für mittelbare Schäden, unabhängig davon, ob diese dem Kunden oder bei Dritten entstehen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. (3) mbSystems haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der über seine Dienste übermittelten Informationen. Ebenso wenig haftet mbSystems dafür, dass die Informationen und Daten frei von Rechten Dritter sind oder der Absender oder der Empfänger sie rechtmäßig behandelt oder weiterverarbeitet. (4) Die Haftung von mbSystems beschränkt sich auf den Betrag des vereinbarten, monatlich vom Kunden zu zahlenden Entgeltes. (5) Die Erfüllung des Schadensersatzanspruches erfolgt durch Abtretung des Schadenersatzanspruches, den mbSystems gegenüber den Dritten hat, an den Kunden. §13 Haftung des Kunden
(1) Der Kunde versichert, die ausschließlichen Verwertungsrechte an allen von ihm gelieferten Daten und Dateien (Text, stehende und bewegte Bilder, Töne) zu besitzen und, dass durch die Nutzung dieser Daten und Dateien Vertrag Urheber-. Leistungs- und Rechte Dritter nach dem gesetzlichen Datenschutz nicht verletzt werden. (2) Der Kunde versichert im übrigen, dass er zur Übertragung aller Rechte befugt ist, die zur Herstellung des Vertragsgegenstandes oder zur Erbringung der Dienstleistungen auf Seiten von mbSystems erforderlich sind. Soweit der Kunde damit Lizenzgeber ist oder wird, versichert er, dass von ihm bezüglich des Vertragsgegenstandes gegenüber niemandem eine noch fortwirkende Vereinbarung getroffen ist und wird, demzufolge Verwertungsrechte und Befugnisse der nach diesem Vertrag zu gewährenden Art automatisch erlöschen oder von ihm an einen Dritten fallen. (3) Der Kunde haftet für alle Schäden, die mbSystems und ihren Mitarbeitern oder Kunden oder sonstigen Vertragspartnern von mbSystems durch ihn oder seine Mitarbeiter und Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen oder durch von ihm oder in seinem Auftrag von Dritten zur Vertragserfüllung eingebrachte Gegenstände entstehen. Diese Haftung umfasst auch Mangelfolgeschäden. (4) Der Kunde haftet für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche von mbSystems und Dritten, die durch die oder im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Inanspruchnahme einer Dienstleistung von mbSystems entstehen. Die Haftung ist nicht auf die Benutzung durch den Kunden selbst oder dessen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen beschränkt. (5) Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte wird der Kunde mbSystems und andere Personen und Gesellschaften, die Rechte von OA herleiten, von allen gegen diese erhobenen Ansprüche Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Soweit Dritte gegen mbSystems Ansprüche geltend machen, ist dieser verpflichtet, den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. (6) Er ist insbesondere verpflichtet, die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde mbSystems die entsprechenden Kosten zu erstatten. Die Zugriffsmöglichkeit auf die mbSystems-Dienste sind nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen sind zu unterlassen. Zusätzlich sind die mbSystems-Dienste nicht zur Verbreitung pornographischer, radikalpolitischer oder radikalreligiöser Inhalte zu nutzen. (7) Der Kunde hat anerkannten Grundsätzen der Datensicherung Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben; mbSystems erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen; mbSystems entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten. (8) mbSystems ist innerhalb eines Monats jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei nicht rechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, und jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen mbSystems geführt wird, anzuzeigen. §14 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist der Sitz von mbSystems. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ergänzend gelten für diesen Vertrag die Bestimmungen des deutschen Urheber- und Datenschutzrechts. (3) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt. (4) Bei Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen AGB ist der Sitz von mbSystems Gerichtsstand. mbSystems ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen. (5) Begriffe wie Kündigung und Rücktritt stehen synonym für das jeweils gesetzlich vorgesehene Verhalten bei Einzel- und Dauerschuldverhältnissen, für diese AGB gleichermaßen gelten, ohne dass die Wortwahl die Rechtswahl einschränkt. (6) Zur Nutzung von Informations- und Datenmehrwertdiensten gelten die vertraglichen Geschäftsbedingungen zur Nutzung von Informations- und Datenmehrwertdiensten als Ergänzung der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Fall der Überschneidung von Bestimmungen und/oder anders lautenden Bestimmungen sind die Parteien verpflichtet, die betroffenen Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der betroffenen Bestimmung am nächsten kommt. (7) Schriftform für Änderungen und/oder Ergänzungen, auch für Verzicht auf Schriftformerfordernis. |
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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 27 Dezember 2005 )
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